Mindestlohn in Polen

Gesetzlicher Mindestlohn in Polen

Laut der Verordnung des Ministerrates vom 15. September 2021 wird der Mindestlohn um 210,00 PLN brutto erhöht und ab dem 1. Januar 2022 beträgt 3.010,00 PLN brutto. Ausgezahlt werden dem Arbeitnehmer davon ca. 2.363,56 PLN netto, wie man in Polen sagt: “auf die Hand“. Bei Einstellungsgesprächen wollen die Kandidaten immer den „netto“ Lohn aushandeln und dieser Betrag ist für die Arbeitnehmer wichtig und verbindlich. In Arbeitsverträgen wird aber der angepasste „brutto“ Betrag eingetragen.

Die Erhöhung des Mindestlohnes wird manche arbeitsrechtlichen Leistungen beeinflussen, die auf der Höhe des Mindestlohnes basieren. Die Vergütung der Niedriglohnarbeiter soll dementsprechend erhöht werden. Außerdem werden folgende Leistungen erhöht: maximale gesetzliche Höhe der Abfindung für Arbeitnehmer, die aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, entlassen werden, der Minimalsatz des Schadenersatzes vom Arbeitgeber wegen Mobbing, Zulagen für Nachtarbeit und der Freibetrag von Abzügen, der zur Verfügung des Arbeitnehmers gestellt werden soll. Der gesetzliche Mindestlohn je Zeitstunde bei Auftragnehmern, die auf der Grundlage eines Auftrages beschäftigt sind, beträgt 19,70 PLN pro Stunde brutto.

Stand: 28.02.2022