Gesetzlicher Mindestlohn in Polen
Laut der Verordnung des Ministerrates wurde der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 um 140,00 PLN brutto erhöht und wird nun 4.806,00 PLN brutto betragen (ca. 1.130,00 EUR). Ausgezahlt werden dem Arbeitnehmer davon ca. 3.605,85 PLN netto, wie man in Polen sagt: “auf die Hand“. Bei Einstellungsgesprächen wollen die Kandidaten immer den „netto“ Lohn aushandeln und dieser Betrag ist für die Arbeitnehmer wichtig und verbindlich. In Arbeitsverträgen wird aber der angepasste „brutto“ Betrag eingetragen.
Die Erhöhung des Mindestlohnes wird manche arbeitsrechtlichen Leistungen beeinflussen, die auf der Höhe des Mindestlohnes basieren. Die Vergütung der Niedriglohnarbeiter soll dementsprechend erhöht werden. Außerdem werden folgende Leistungen erhöht: maximale gesetzliche Höhe der Abfindung für Arbeitnehmer, die aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, entlassen werden, der Minimalsatz des Schadenersatzes vom Arbeitgeber wegen Mobbing, Zulagen für Nachtarbeit und der Freibetrag von Abzügen, der zur Verfügung des Arbeitnehmers gestellt werden soll. Der gesetzliche Mindestlohn je Arbeitsstunde bei Auftragnehmern, die auf der Grundlage eines Auftrages beschäftigt sind, beträgt 31,40 PLN pro Stunde brutto und wurde um 0,90 PLN brutto erhöht.
Die Erhöhung des Mindestlohns bedeutet auch höhere Kosten für die Arbeitgeber. Bei einem Mindestlohn von 4806,00 PLN brutto belaufen sich die Gesamtkosten für den Arbeitgeber (einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen) auf etwa 5.790,00 PLN (ca. 1.362,00 EUR). Dies ist wieder ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, den die Arbeitgeber in ihren Budgets berücksichtigen müssen.
Stand: 1.01.2026
