Wissenswertes

Die Landeswährung in Polen ist der Polnische Zloty (PLN).

Die gesetzlichen Verzugszinsen in Polen  betragen aktuell 11,25 % p.a. Dieser Zinssatz gilt sowohl für Handels- als auch für Verbrauchergeschäfte. Wenn ein Schuldverhältnis dem polnischen Recht unterliegt, dann können auch die polnischen Verzugszinsen berechnet werden.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre. Die für Unternehmer wichtigsten Ausnahmen sind folgende Regelungen: Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die mit der Führung eines Unternehmens zusammenhängen, beträgt drei Jahre. Die Ansprüche eines Unternehmers, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren entstanden sind, verjähren nach zwei Jahren.

Die Verjährungsfrist endet am letzten Tag des Kalenderjahres. Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind im polnischen Recht nicht zulässig.

Steuerschuld verjährt nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig war.

Die reguläre Gerichtsgebühr beträgt in Polen fünf Prozent des Streitwertes, nicht mehr aber als PLN 200.000 (Gegenwert von circa EUR 47.000 ). Die im Rechtsstreit unterlegene Partei ist grundsätzlich verpflichtet, der Gegenpartei die Verfahrenskosten zu ersetzen. Über die Höhe der anerkannten Verfahrenskosten entscheidet das Gericht.

Stand 1.01.2025