Lohnnebenkosten in Polen

Lohnnebenkosten in Polen

Der Ministerrat in Polen hat beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 auf den Betrag von 4.666,00 PLN brutto angehoben wird.
Dementsprechend stellen wir eine Simulation für den Betrag von 4.666,00 PLN brutto vor, die die gesamten Lohnnebenkosten des Arbeitgebers in Polen umfasst.
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Polen beschäftigen, sind verpflichtet, monatlich Beiträge zu berechnen und abzuführen. Bei einem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers in Höhe von 4.666,00 PLN trägt der Arbeitgeber in Polen folgende Lohnnebenkosten:
– Rentenversicherung: 455,40 PLN
– Invaliditätsversicherung: 69,99 PLN
– Unfallversicherung: 77,92 PLN
– Arbeitsfonds: 114,32 PLN
– FGŚP (Fonds für garantierte Arbeitnehmerleistungen): 4,67 PLN

Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen 5.622,53 PLN.
Von dem Betrag in Höhe von 4.666,00 PLN brutto nach Abzug der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge erhält der Arbeitnehmer den Betrag in Höhe von ca. 3.510,92 PLN monatlich „auf die Hand“.
Hinsichtlich der Beiträge gilt die sog. Mitfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, d.h. ein Teil der Nebenkosten (Rentenversicherung, Invaliditätsrente, Krankenversicherung, Krankengeld) wird vom Arbeitnehmer getragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle oben genannten Beiträge monatlich abzuführen. Sie sind bis zum 15. eines jeden Monats abzurechnen und zu zahlen.

Stand: 1.01.2025