Polnische GmbH – Vorratsgesellschaften

Das geeignete Instrument wirtschaftlicher Präsenz ausländischer Unternehmer in Polen ist die sogenannte Sp. z o. o. Die Abkürzung „Sp. z o.o.“ bedeutet im polnischen so viel wie „GmbH“ im deutschen, nämlich :

Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
Gesellschaft  mit beschränkter Haftung

Die Rechtsform Sp. z o.o. ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Wer die Strukturen der GmbH kennt, dem sollte die Führung einer polnischen Sp. z o.o. keine größeren Schwierigkeiten bereiten.

Wir haben vorgegründete polnische GmbH als Vorratsgesellschaften im Angebot. Die Gesellschaften waren bisher geschäftlich nicht aktiv gewesen und sind somit unbelastet. Die Gesellschaften sind steuerlich angemeldet und verfügen über die REGON Nummer (statistische Nummer) und NIP Nummer (Steuernummer). Ein Buchhaltungsbüro steht zur Verfügung und kann auf Wunsch die Buchhaltung fortsetzen. Das Stammkapital beträgt 5.000,00 PLN (ca. 1.150,00 EUR). Alle Gründungsunterlagen sind in der deutschen und polnischen Sprache verfasst. Sofort nach der Übertragung der Anteile auf den Käufer können die Gesellschaften tätig werden.

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