Verzugszinsen in Polen

Verzugszinsen in Polen

Die Höhe der Verzugszinsen ist direkt im Zivilgesetzbuch festgelegt. Gemäß Art. 481 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuches beträgt der gesetzliche Verzugszins 5,5 % über dem Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank. Derzeit beträgt der Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank 5,75 %, so dass der Verzugszinssatz 11,25 % p.a. beträgt. Die Höhe der Verzugszinsen wird durch eine Bekanntmachung des Justizministers veröffentlicht. In den meisten in Polen ergangenen Urteilen über Zahlungsklagen wird die Hauptforderung mit den gesetzlichen Verzugszinsen verzinst.

Wichtig ist, dass die Verzugszinsen auch vertraglich vereinbart werden können, wobei der Zinssatz nicht höher als das Zweifache des gesetzlichen Verzugszinssatzes, d.h. derzeit 22,50% p.a., vereinbart werden darf. Vertragliche Regelungen können diese gesetzliche Regelung nicht abändern. Auch wenn der Vertrag nach ausländischem Recht geschlossen wird, kann in diesem Vertrag kein höherer Zinssatz wirksam vereinbart werden, da die polnischen Vorschriften immer Vorrang haben sollen.

Stand: 1.04.2025