Verzugszinsen in Polen
Die Höhe der Verzugszinsen ist im polnischen Zivilgesetzbuch festgelegt. Gemäß Art. 481 § 2 beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 5,5 Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank. Da der Referenzzinssatz der Polnischen Nationalbank jedoch ab dem 4.12.2025 auf 4,00 % herabgesetzt wurde, beträgt der Verzugszinssatz aktuell 9,5 % p. a. Die Höhe der Verzugszinsen wird durch eine Bekanntmachung des Justizministers veröffentlicht.
Wichtig ist, dass die Verzugszinsen auch vertraglich vereinbart werden können, wobei der Zinssatz nicht höher als das Zweifache des gesetzlichen Verzugszinssatzes, d. h. derzeit 19,00 % p. a., vereinbart werden darf. Vertragliche Regelungen können diese gesetzliche Regelung nicht abändern. Auch bei einem Vertrag, der nach ausländischem Recht geschlossen wurde, kann kein höherer Zinssatz vereinbart werden, da die polnischen Vorschriften immer Vorrang haben.
In der Bekanntmachung des Finanz- und Wirtschaftsministers vom 11. Dezember 2025 über die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen bei Handelsgeschäften wurde bekannt gegeben, dass die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen bei Handelsgeschäften (bei denen der Schuldner keine öffentliche Einrichtung ist) vom
1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 14 % p. a. beträgt. Als Handelsgeschäfte gelten entgeltliche Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit geschlossen werden, d. h., auf beiden Seiten müssen Unternehmer sein. Diese Zinsen gelten nicht für Verträge, die ein Unternehmer mit einem Verbraucher abgeschlossen hat, oder für standardmäßige zivilrechtliche Verpflichtungen, die nicht mit der Lieferung von Waren/Dienstleistungen zusammenhängen.
Stand: 1.01.2026
